Trauungen

Sie wollen sich in der Klosterkirche oder Stephanuskirche trauen lassen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Gemeindepfarrer, in dessen Pfarrbezirk Sie wohnen, um erst einmal einen Termin dafür abzusprechen: Für die Bezirke Mattenberg und Brückenhof: Pfr. Götte, Tel. 492191, harald.goette@ekkw.de. Für den Bezirk Nordshausen: Pfr. Dr. Himmelmann, Tel. 81676214, markus.himmelmann@ekkw.de. Voraussetzung für die Kirchliche Trauung ist eine standesamtliche Hochzeit.

 Zur Vorbereitung der kirchlichen Trauung verabreden Sie mit Ihrem Pfarrer ein Traugespräch, in dem Sie Ihre Fragen klären können. Hier wird auch über die Gestaltung des Traugottesdienstes gesprochen, der maßgeblich nach Ihren Wünschen gestaltet werden kann. Ein weiterer Punkt, der im Traugespräch geklärt werden sollte, ist die Frage nach einem Trauspruch, den sich das Brautpaar selbst aussucht. Dieser wird in der Regel die Grundlage für die Trauansprache sein, wird ins Stammbuch und in die Kirchenbücher eingetragen und kann so etwas wie ein Motto sein für das Zusammenleben in der Ehe.

Voraussetzung für die Kirchliche Trauung ist eine standesamtliche Hochzeit, sowie die Mitgliedschaft mindestens eines Partners in der Evangelischen Kirche.

 Hier finden Sie einen Link, um sich einen Trauspruch vorschlagen zu lassen: www.trauspruch.de

Hinweis für externe Trauungen in der Klosterkirche: Trauungen sind in der Klosterkirche auch dann möglich, wenn das Brautpaar nicht zur Kirchengemeinde Kassel-Süd gehört, aber den Wunsch hat, in der Klosterkirche getraut zu werden. Die dafür anfallenden Kosten etc. erfahren Sie im Kooperationsraumbüro, Tel. 408599.

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